Zahnzusatzversicherung für Kinder rechtzeitig abschließen

Zahnzusatz-Versicherung für Kinder plus Zahnhygiene
Zahnhygiene ist wichtig, die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt den Rest

 Schöne Zähne gehören zu einer positiven Ausstrahlung im ganzen Leben.

Leider befinden sich in dem, was Kinder gern essen und trinken jede Menge Inhalte, die die Zähne angreifen.

In verarbeiteten Lebensmitteln befinden sich heute hohe Anteile an Zucker, Fruktose und Glukose.

Darüber hinaus beinhalten viele Naschies, Smoothies und Softdrinks Säuren, die den Zahnschmelz angreifen.

Und die Eltern haben dann die liebe Not mit Ihren Kindern und Heranwachsenden, die erforderliche Zahnhygiene sicherzustellen.

 

Wenn Sie sich fragen, ob eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist und was diese absichern sollte, lesen Sie bitte weiter.

Am Ende der Webpage können Sie ein individuelles Angebot anfordern.

 

 

Was leistet die GKV bei Zahnbehandlungen für Ihr Kind?

Beim Zahnarzt werden aufgrund des Nahrungs- und Getränkekonsums bereits in jungen Jahren Füllungen erforderlich. Mit regelmäßigen Zahnreinigungen müssen die Plaques entfernt werden. Und kaum ein Teenie kommt heute noch ohne Zahnspange aus.

Zahnzusatzversicherung für Kinder zahlt hohe Zahnarztkosten
Bei Überraschungen durch teure Kostenpläne zur Zahnbehandlung hilft nur die Zahnzusatzversicherung für Kinder
  • Bei Kindern unter 15 Jahren sind quecksilberhaltige Amalgam-Füllungen verboten. Wer ab 15 Jahren und älter mit Kunststofffüllungen versorgt werden möchte, zahlt selbst oder finanziert diese über eine private Zahnzusatzversicherung.
  • Die professionelle Zahnreinigung wird von der GKV für Kinder und Teenies bis 17 Jahre übernommen.
  • Bei Zahnfehlstellungen von Kindern zahlt grundsätzlich die GKV die kiefernorthopädische Behandlung. Der Schweregrad der Fehlstellung wird in fünf Gruppen (KIG) eingeteilt. Bei KIG 3 bis 5 übernimmt die GKV die Behandlungskosten nach den GKV-Standards. Wer für seine Kinder ein besseres Versorgungsniveau sicherstellen möchte, zahlt selbst oder sichert die Kosten über eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ab. Bei KIG 1 und 2 gilt dasselbe.

 

Was sollte ich beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für mein Kind beachten?

Das breite Angebot an privaten Zahnzusatzversicherungen ist kaum zu überblicken - sehr schwierig da die beste zu finden. Mit ein paar Qualitätskriterien lässt sich allerdings die Spreu vom Weizen trennen. Wichtig ist vor allem, dass Eltern wegen Leistungsbeschränkungen zu Vertragsbeginn die Versicherung rechtzeitig abschließen.

  1. Wenn ein Versicherer Werbung für die Kostenübernahme bereits begonnener Behandlungen macht, seien Sie sehr misstrauisch. Die Leistungen sind stark begrenzt und in der Regel sind solche Angebote cleveres Marketing, um Sie zum Abschluss eines teuren Vertrages zu bewegen, den Sie sonst nicht abgeschlossen hätten. Alle privaten Krankenversicherer müssen mit den Verträgen Gewinn machen. Suchen Sie im Kleingedruckten nach Leistungsbegrenzungen und längerer Vertragsbindung.
  2. Die Versicherer schützen sich vor sogenannten Zweckabschlüssen (der Kunden weiß bereits, dass Ausgaben auf ihn zukommen) durch Zahnstaffeln. Das sind Leistungsbegrenzungen in ersten, in den beiden ersten, in den drei ersten bzw. in den vier ersten Vertragsjahren. Ein guter Vertrag hat eine möglichst kurze Laufzeit der Zahnstaffel (vier oder sogar nur drei Jahre) und möglichst hohe Ersatzbeträge pro Jahr.
  3. Eine weitere Möglichkeit zur Abwehr von Zweckabschlüssen sind Wartezeiten. Suchen Sie nach einem Vertrag ohne oder mit maximal 3 Monaten Wartezeit.
  4. Die privaten Zahnzusatzversicherungen setzen auf die Ersatzleistung der GKV auf. Ein guter Vertrag erreicht zusammen mit der GKV ein Kostenersatz von 90% und mehr. Liegt der Kostenersatz darunter, wird der Vertrag günstiger, aber Ihr Eigenanteil beim Zahnarzt natürlich höher.
  5. Gehen Sie zu einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder wählen Sie eine Behandlungsmethode, die die GKV nicht bezuschusst, erstatten die privaten Zahnzusatzversicherer unter Abzug einer pauschalen GKV-Kostenbeteiligung. Je niedriger dieser Kostensatz liegt (z.B. 35%), desto besser ist der Vertrag (Ihre eigenen Kosten sind dann Ihre Selbstbeteiligung gem. vereinbartem Kostenersatzniveau (also z.B. bei 90% Gesamterstattung sind das 10%) zuzüglich des pauschalen Abzugs (hier z.B. 35%, also zahlen Sie dann 45% der Kosten selbst). Dies gilt beispielsweise auch für Kieferorthopädie in den KIG 1 bzw. 2 (für die die GKV nicht leistet).
  6. Hohe Ersatzleistung für Kieferorthopädie: auch in den KIG1 oder 2 können bei umfassender Behandlung von Zahnfehlstellungen, Engpässen oder Lücken hohe Kosten auf Sie zukommen (z.B. 6.000 EUR). Auch in den höheren KIG verursachen sinnvolle Wahlleistungen selbst zu tragende Kosten. Das sind so hohe Beträge, dass der Vertrag zum einen bereits am Ende oder außerhalb der Zahnstaffel angelangt sein sollte - deshalb sollten Sie schon frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Zum anderen muss bei KIG 1 bzw. 2 der pauschale GKV-Abzugssatz niedrig liegen. Aber alles hilft nichts, wenn der private Krankenversicherer den Kostenersatz für Kieferorthopädie eng begrenzt. Sie sollten also auf ein hohes Ersatzlimit für Kieferorthopädie achten.
  7. "Last but not least" sind natürlich die vertraglichen Leistungen entscheidend:
  • bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz auf GKV-Niveau sollte die Ersatzleistung zusammen mit GKV immer 100% betragen
  • Für Wahlleistungen bei Zahnersatz, den die GKV nicht abdecket, sollen möglichst alle modernen Methoden versichert werden
  • Leistungen für Schmerzausschaltung sind in modernen Verträgen enthalten
  • Leistungen für Zahnprophylaxe decken das ab, was die GKV nicht übernimmt

Unsere Empfehlung zur besten Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zahnärzte bevorzugen Kunden mit Kinder-Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder finanziert die bestmöglichen Behandlungen durch den Zahnarzt

Wir vergleichen als Versicherungsmakler laufend die Produkte der privaten Krankenversicherer.

Versicherer, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, befinden sich nur vereinzelt in unserem Tarifcheck. Allerdings ist der Wettbewerb im Maklersegment sehr stark ausgeprägt, sodass die Maklerversicherer beste Leistungen anbieten müssen, um in die engere Auswahl zu kommen.

Übrigens ist Check24 ebenfalls ein Versicherungsmakler und arbeitet mit denselben Rahmenbedingungen wie wir. Bei uns bekommen Sie jedoch bei Bedarf eine persönliche und individuelle Beratung zum Vertrag dazu.

In unserer Auswahl befinden sich über 30 Krankenversicherer mit rund 65 Zahnzusatzversicherungstarifen für Kinder.

 

Advigon Versicherung, Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, astra Versicherung, AXA, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Concordia, Continentale, Debeka, SIGNAL IDUNA, DEVK, DFV Deutsche Familienversicherung, Die Bayerische, DKV, Generali, Gothaer, Hallesche, HanseMerkur, HUK-COBURG, IDEAL Versicherung, Inter, Janitos, Landeskrankenhilfe, LVM, Mannheimer, Maxcare / Münchener Verein, Nürnberger, ottonova, Provinzial Hannover, R + V, Süddeutsche, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter Versicherung, Union, uniVersa, VRK, Württembergische

 

Bei unseren Produktvergleichen für Kunden gelangen wir seit einiger Zeit immer zur selben Tarifempfehlung.

unser Testsieger bietet:

  • Verzicht auf Wartezeiten (Erstattung ab Vertragsbeginn)
  • Zahnbehandlungen werden mit GKV zusammen zu 100% ersetzt
    (inkl. Kariesversorgung mit Kunststofffüllungen; inkl. Aufbissbehelfe und Schienen sowie die damit im Zusammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen inklusive Vor- und Nachbehandlungen (z.B. OP-Mikroskop, Laserbehandlung, Anästhesieleistungen), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen)
  • Zahnersatz bei bleibenden Zähnen auch außerhalb der Regelversorgung zu 100%
  • Erstattet werden die Aufwendungen für Material- und Laborkosten, soweit zu den ortsüblichen Preisen berechnet
  • Hohe Leistung für Kieferorthopädie bis 5.000 EUR bis zum 18. Lebensjahr und insgesamt während der Vertragslaufzeit
    (für ab dem 19. Lebensjahr begonnene Behandlungen bis zur Höhe von 2.500 Euro)
  • Hohe Erstattung für Zahnreinigung zu 100% bis max. 100 EUR pro Behandlung für max. 2 Behandlungen p.a.
    (inkl. Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit ausgehärtetem Kunststoff, die Behandlung überempfindlicher Zähne, die Erstellung des Parodontalstatus einschließlich Parodontaldiagnostik, die lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger sowie die professionelle Zahnreinigung)
  • Bleachings/Zahnaufhellende Maßnahmen beim Zahnarzt zu 100% bis max. 200 EUR innerhalb von 2 Jahren
  • Erstattung für besondere Schmerzausschaltungsmaßnahmen bis 300 EUR p.a.
    (Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedier)
  • Erstattung für Abrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Eine Erstattung erfolgt auch für Behandlungen ohne GKV-Vorleistung, jedoch werden dann 35% der erstattungsfähigen Aufwendung pauschal als Vorleistung der GKV abgezogen (also 65% der erstattungsfähigen Leistungen ersetzt)
  • Hohe Leistungsgrenzen in der Zahnstaffel für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (keine Begrenzung bei unfallbedingter Versorgung):
    • Im ersten Vertragsjahr bis 1.500 EUR
    • Über die ersten beiden Vertragsjahre bis 3.000 EUR
    • Über die ersten drei Vertragsjahre bis 4.500 EUR
    • Über die ersten vier Vertragsjahre bis 6.000 EUR
    • Danach unbegrenzt
  • Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht (außer bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie)
  • Innovationsgarantie: Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlungsmaßnahmen sind im tariflichen Umfang mitversichert.
  • Auch Stiftung Warentest findet in 06/2023 den Tarif mit Note 0,5 "SEHR GUT"

Für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen oder kieferorthopädische Behandlung, die vor Versicherungsbeginn angeraten
oder begonnen worden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Sollte ein bleibender Zahn bei Vertragsbeginn bereits fehlen, so ist die Zahnersatzbehandlung für diesen mitversichert. Für weitere fehlende Zähne erfolgt jedoch keine Leistung.

 

Monatliche Versicherungsbeiträge für gesunde und schöne Zähne

Sicher bekommen Sie auch günstigere Angebote, aber dann höchst wahrscheinlich nur mit schlechteren Leistungen.

 

Unser empfohlener Tarif kann auch von Erwachsenen abgeschlossen werden. Jedoch sieht dieser Tarif keine Alterungsrückstellungen vor, wodurch der Beitrag bei Erreichen einer jeweils höheren Altersgruppe steigt. Allerdings sehen auch grundsätzlich mit Alterungsrückstellung kalkulierte Tarife bis um das Alter von 20 Jahren keine Alterungsrückstellungen vor. Daher sollte bei Erreichen des 20. Lebensjahrs eine Überprüfung des Vertrags erfolgen und ggfs. in einen Tarif mit Alterungsrückstellung gewechselt werden. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung steigt der Versicherungsbeitrag während der Vertragslaufzeit nicht wegen eines höheren Alters.

Altersgruppe Monatsbeitrag in EUR

bis 5 Jahre

6 bis 15 Jahre

16 bis 25 Jahre

1,50

13,30

16,60

Für unsere Versicherungskunden ab einem Alter von 20 Jahren und älter beraten wir gern individuell zu leistungsstarken Tarifen mit Alterungsrückstellung (keine steigenden Beiträge aufgrund des Alters).

26 bis 30 Jahre

31 bis 35 Jahre

36 bis 45 Jahre

46 bis 50 Jahre

51 bis 55 Jahre

56 bis 60 Jahre

ab 61 Jahre

 

24,80

31,80

37,90

47,90

54,40

71,90

79,90

 

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